Immobilienbewertung
Erstellung von Kurzgutachten, Verkehrswert und Marktwertgutachten
Ihre Vorteile:
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Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein zertifizierter Baugutachter besichtigt das Objekt gemeinsam mit Ihnen und fordert die zur Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen an. -
Erstellung nach anerkannten Grundsätzen
Unsere erfahrenen Gutachter fertigen Ihr Gutachten nach anerkannten Grundsätzen wie z.B. BauGB und ImmowertV an. -
Keine Mehrkosten
Erhalten sie nach einem ersten telefonischen Informationsgespräch ein individuelles Preisangebot. -
Kein Kaufpreisrisiko
Unser Bausachverständiger erstellt Ihnen ein professionelles Gutachten um die Angemessenheit des Kaufpreises Ihrer Wunschimmobilie feststellen zu können. -
Kurzfristiger Ortstermin
Unser Team zeichnet sich durch Schnelligkeit & Flexibilität aus. Wir sind im Raum Hamburg und Schleswig Holstein stehts kurzfristig verfügbar.

Egal ob Immobilienkauf, Verkauf, Erbschaftssteuer, Scheidung oder für Bilanzierungszwecke, bei uns erhalten Sie Verkehrswertgutachten nach gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Grundsätzen.
Verkehrswertgutachten bei Kauf einer Immobilie
Mit einem von uns erstellten Verkehrswertgutachten können Sie feststellen, ob der angebotene Kaufpreis der Immobilie angemessen ist und welche Sanierungsmaßnahmen in naher Zukunft auf Sie zukommen. So können Sie sich beim Kauf einer Immobilie viel Geld und Ärger ersparen. Auch hinsichtlich der Kaufpreisverhandlung und einer anstehenden Finanzierung haben Sie mit unserem Verkehrswertgutachten eine sachliche Grundlage.
Verkehrswertgutachten bei Verkauf einer Immobilie
Sie haben sich entschlossen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann sollten Sie Ihre Immobilie durch uns bewerten lassen. Wir ermitteln Ihnen den Wert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren. Auch bei der Vermarktung Ihrer Immobilie steigert unser Gutachten die Erfolgsaussichten. Der Kaufinteressent bekommt Transparenz und Sicherheit. Letztendlich dient unser Verkehrswertgutachten auch bei der Kaufpreisverhandlung als sachliche Grundlage
Verkehrswertgutachten bei Erbschaft und Schenkung
In Fällen, in denen eine Immobilie oder ein Grundstück Bestandteil einer Erbschaft oder Schenkung ist, bittet das Finanzamt die Erben und Beschenkten über die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer zur Kasse. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert (Marktwert) der übertragenen Immobilie oder Grundstücks. Die Ermittlung des Wertes wird vom Finanzamt anhand eines einfachen Standardverfahrens vorgenommen. Meistens ist der so pauschal vom Finanzamt ermittelte Verkehrswert deutlich höher als der tatsächliche. Damit fällt auch gleichzeitig die fällige Steuer höher aus als notwendig.
Geben Sie sich mit der Bewertung des Finanzamtes nicht zufrieden. Wir berechnen für Sie den tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie.
Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an

Öffnungszeiten
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10:00 – 15:00 Uhr
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